Europa 31

Menschenrecht Asyl

„[…] Die Einführung einer ‚Obergrenze‘, die die Zahl der in Deutschland Schutz suchenden Menschen begrenzt, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums Zugang zu einer Asylverfahren erhalten, wäre mit den Grund- und Menschenrechten, dem internationalen Flüchtlingsrecht sowie dem EU-Recht nicht vereinbar. […] Wenn Deutschland eine solche Obergrenze einführen würde, wäre ferner nicht gewährleistet, dass wiederum die Nachbarstaaten die zurückgewiesenen Flüchtlinge aufnehmen und ihnen Zugang zu einem Asylverfahren garantieren würden. Vielmehr wäre absehbar, dass die Menschen zwischen den Mitgliedstaaten hin- und her- beziehungsweise immer weiter Richtung EU-Außengrenzen geschoben würden – mit katastrophalen humanitären Folgen. […] Das Flüchtlingsrecht schränkt sie staatliche Hoheitsgewalt ein.“

Quelle: Cremer, Hendrik, Menschenrecht Asyl, in: APuZ 10–11/2016, S. 40–44, 43f.

 

„Zurzeit sehen die Vorschläge vor, dass die Türkei alle illegalen Migranten aufnimmt, die über die Grenze zu Griechenland in die Europäische Union gekommen sind. Im Gegenzug ist geplant, dass die EU eine entsprechende Zahl von Syrern aus der Türkei einreisen lässt. Die Problematik eines solchen Arrangements besteht darin, dass dadurch ein Verfahren automatisiert wird, an dessen Ende für die Hälfte der Betroffenen nur die pauschale Abweisung stehen kann. Eine solche Praxis ist schlicht illegal, unabhängig von dem Land, mit dem eine derartige Absprache getroffen wird.“ (Nils Raymond Muiznieks, Kommissar für Menschenrechte des Europarats in Straßburg in der ARD am 16.3.2016).

Quelle: http://www.tagesschau.de/ausland/eu-tuerkei-fluehtlingskrise-101.html

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